Wie schreibt man Angebote richtig?

angebot schreiben

Es wird immer mehr zum Trend, dass sich Studenten statt Bafög und Co. mit der Gründung einer eigenen Firma beschäftigen. So können Jobs wie zum Beispiel Grafikumsetzungen, Jobs als Texter oder auch Jobs bezogen auf Recherchetätigkeiten für Unternehmen unter anderem spannende Betätigungsfelder sein. manche werden diesen Weg zur Finanzierung des Studiums als Kleinunternehmer gehen, andere gründen eventuell eine UG Haftungsbeschränkt oder wählen eine GdBR als Rechtsform für das Unternehmen. Das erste eigene Geld mit eigener Firma – ein schöner Moment, wenn der Plan aufgeht und Mama und Papa nicht mehr unterstützen müssen. Alles beginnt zumeist mit einem ersten Angebotsschreiben, mittels dessen man die eigene Dienstleistung und Services den Unternehmen anbietet.

Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass wir zwar bereits einige Firmengründungen hinter uns haben, doch sind wir keine Juristen. In jedem Fall sollte man sich bei der Firmengründung oder bei rechtlichen Fragen Rat beim Anwalt und / oder Steuerberater des Vertrauens holen. Wir können nicht für die Richtigkeit unserer Angaben garantieren. Uns ist wichtig, dass Ihr Euch des unternehmerischen Risikos bewusst seid und gut beraten seid, während wir nur Hinweise geben ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Klar ist jedoch, wer Geschäftsbriefe oder Angebote schreibt, der muss einiges beachten.

Was gehört in ein Angebot?

Ein Angebot unterliegt bestimmten Gesetzlichen Bestimmungen. So enthält ein Angebot gewisse Pflichtangaben, die in jedem Fall im Angebot enthalten sein müssen. Dabei sollten die etwaige Dienstleistung oder die Produkte beschrieben werden. Hierbei gilt es auch die Menge darzulegen. So kann das Produkt, in Menge 2 bedeutet oder bei einer Dienstleistung 2h als Mengenangabe. Auch Rabatte werden ausgewiesen, sofern vorhanden. Versand und Verpackung werden ebenfalls aufgeschlüsselt, wenn diese anfallen. Ein Angebot gibt neben der Lieferzeit, in jedem Fall auch Aufschluss über Zahlungsmethoden und die damit einhergehenden Bedingungen der Zahlung. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind ebenfalls zu nennen, wenn das Angebot korrekt sein soll. Vieles kann und wird häufig auch in den AGB geregelt.

Hinweis zu Angeboten und Rechnungen

Achtet unbedingt auf das gesonderte Ausweisen der Mehrwertsteuer. Wie hoch muss die ausgewiesene gesetzliche Mehrwertsteuer sein. Welche Steuersatz gilt, wenn ich ins Ausland liefere, wo ist die Leistungserbringung und wie trete ich auf der Rechnung auf, wenn ich als Kleinunternehmer agiere. All das sind wichtige Fragen, die es als Jungunternehmer zu klären gilt, um teure Fehler und Ärger zu vermeiden. Denkt auch daran, dass eine gute Buchhaltung, inklusive zugehöriger Software, die Euch unterstützt, sehr wichtig für den unternehmerischen Erfolg ist. Viele junge Firmen scheitern, weil sie keinen Überblick über die Finanzen haben und steuerlich relevante Themen vernachlässigen.